Energieausweis

Wissenswertes, Arten & Inhalte

Energieausweis für Halberstadt und Umgebung

Energieausweise für Immobilien sind Pflicht.
Wichtig ist er vor allem, wenn Wohnungen und Häuser vermietet oder verkauft werden sollen.

Wer braucht einen Energieausweis und wer nicht?

Jeder, der ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen will, braucht einen Energieausweis. Bei Eigentumswohnungen werden die Energieausweise für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Wer in seinem eigenen Haus wohnt und es nicht vermieten oder verkaufen will, braucht den Ausweis nicht.

Das Dokument umfasst in der Regel fünf Seiten und ist meist zehn Jahre gültig. Die Ausweise enthalten unter anderem allgemeine Angaben zum Gebäude, darunter die Adresse, das Baujahr des Gebäudes und der Anlagentechnik sowie die Anzahl der Wohnungen. Außerdem ist auf der ersten Seite vermerkt, welches Verfahren zur Berechnung der energetischen Qualität des Wohngebäudes eingesetzt wird.

Was gibt es für Ausweise?

Grundsätzlich gibt es abhängig vom Berechnungsverfahren unterschiedliche Ausweise. Erfolgt die Ermittlung auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs, spricht man von einem Bedarfsausweis. Wird der gemessene Energieverbrauch ermittelt, ist von einem Verbrauchsausweis die Rede.

Was steht im Energieausweis?

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes. Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisarten herrscht für alle Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten. Der Bedarfsausweis informiert den potenziellen Käufer oder Mieter eines Objektes über die energetische Qualität des Gebäudes. Das heißt, er erfasst allgemeine Gebäudedaten wie die Qualität der Gebäudehülle, der Heizungsanlage oder des Energieträgers (z.B. Heizöl, Erdgas, Strom) und berechnet auf Grundlage des energetischen Gebäudezustands die voraussichtlich erforderliche Energiemenge. Bei Wohngebäuden mit vier und weniger Wohneinheiten gilt folgende Regelung:
Der Energiebedarfsausweis muss verpflichtend bei Änderung von Bestandsgebäuden, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 entsprechen, erstellt werden. Das gilt nicht zuletzt, weil in kleineren und oftmals älteren Gebäudeeinheiten der tatsächliche Energieverbrauch stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig ist. Der Energieverbrauchsausweis wird auf der Grundlage des tatsächlich erfassten Energieverbrauchs erstellt und informiert über den Energieverbrauch in den vergangenen drei Jahren. Extreme Witterungsverhältnisse werden beim Energieverbrauchsausweis „heraus gerechnet“. Er kann für alle Gebäude, die der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 genügen, ausgestellt werden.